Hallenbäder

Bei der Nutzung von Bädern mit Gruppen sollte unbedingt sicher gestellt sein, dass die Gruppe geschlossen und gemeinsam das Bad betritt (gegebenenfalls Regelung für Nachzügler treffen).
Gemischt geschlechtliche Gruppen sollten zumindest von je einer männlichen und weiblichen Aufsichtsperson betreut betreut werden, so dass eine durchgängige Betreuung vom Eingang über Umkleide und Duschen bis hin zum Schwimmbecken gewährleistet ist.

Beim ersten Besuch in einem Bad sollten Kinder mit den Örtlichkeiten vertraut gemacht, über Gefahrenquellen informiert und über Baderegeln und Hygiene aufgeklärt werden.

Wasserflächen unter Sprunganlagen oder im Auslauf von Rutschen sind keine Aufenthaltsbereiche. Vor der Nutzung von Sprunganlagen immer absichern, dass die Wasserfläche darunter frei ist.
Ansaugöffnungen für Wasserstrahlanlagen, Strömungskanäle o.ä. bergen auf Grund des Sogs Gefahren. An den Sicherheitsverschlüssen darf keinesfalls gespielt oder manipuliert werden.
Beachten Sie sorgfältig die Sicherheitshinweise und -regeln bei der Nutzung der beliebten Wasserrutschen.

Bei Tauchübungen muss jedes Kind einzeln beobachtet und vorher über tauchspezifische Gefahren, z.B. bei Hyperventilation (Übermäßiges Ein- und Ausatmen vor dem Tauchen) aufgeklärt werden.
Orientieren Sie sich bei der Organisation von Gruppenspielen im Wasser am Leistungsverhalten der Schwächsten.
Nichtschwimmer gehören ins Nichtschwimmerbecken

Im Schwimmbad ist es in aller Regel glatt, die Kinder müssen zum langsamen Gehen angehalten werden.
Zwingen Sie Kinder nicht zu Aktivitäten, vor denen sie Angst haben!
Andere sollten nicht untergetaucht werden!
Nicht zu dicht hintereinander ins Becken springen. Andere Kinder auch beim Spielen nicht ins Wasser stoßen.