Nautik

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Die praktische Tätigkeit der Nautik im Bereich der Wasserrettung erstreckt sich hauptsächlich auf folgende Gewässer: Mur, Enns und diverse Seen.

Aufgabenschwerpunkte sind Überwachungen bei Regatten, Sportveranstaltungen  oder sonstigen Veranstaltungen, wie Publikumsfeste wo eine Absicherung der Wasserflächen erforderlich ist. Diese Tätigkeiten werden in Zusammenarbeit mit Rettungsschwimmern sowie Rettungstauchern durchgeführt.

Seit einigen Jahren wird im Rahmen der Nautik Eröffnung eine Leistungsschau der Schiffsführer gemeinsam mit den Fließwasserrettern und Rettungsschwimmern des Landesverbandes Steiermark  durchgeführt.

Auch sind die Nautiker im Rahmen des Katastrophenschutzes eingesetzt.

Um die Selbstfahrgenehmigung zu erhalten, muss, sofern das Schiffsführerpatent nicht im örtlich zuständigen Landesverband abgelegt wurde, eine Überprüfung durchgeführt werden. Die Ausstellung der Selbstfahrgenehmigung erfolgt durch den Landesverbandsreferenten für Nautik.

Diese Personen sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Der Schiffsführer (Inhaber einer Selbstfahrgenehmigung) trägt allein die Verantwortung für die Besatzung sowie die ordnungsgemäße Verwendung des Rettungsbootes. Außerdem hat er bei der Übernahme des Rettungsbootes die Ausrüstung, die Betriebsmittel und die Rettungsmittel zu kontrollieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese ständig in einsatzbereiten Zustand sind.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Schiffsführerausbildung und Fortbildung unserer Nautiker.